Bundesländer

Bundesländer / Föderalismus Deutschland ist ein Bundesstaat auch Gliedstaat genannt. Der Bundesstaat lässt sich in meherer innerstaatliche Verwaltungsgliederungen (Bundesländer) einteilen. Insgesamt gibt es 16 Bundesländer:

Wappen von Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Wappen von Hamburg Hamburg
Wappen von Mecklenburg-Vorpommern Mecklemburg-Vorpommern Wappen von Bremen Bremen
Wappen von Niedersachsen Niedersachsen Wappen von Brandenburg Brandenburg
Wappen von Berlin Berlin Wappen von Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Wappen von Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Wappen von Sachsen Sachsen
Wappen von Thüringen Thüringen Wappen von Hessen Hessen
Wappen von Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Wappen von Saarland Saarland
Wappen von Baden-Württemberg Baden-Würtemberg Wappen von Baden-Württemberg Bayern


Die politische Macht wird aufgeteilt zwischen der Zentralregierung in Berlin und den Regierungen der einzelnen Bundesländer. Dieses Organisationsprinzip nennt man Förderalismus (latein:foedus=Bündnis). Indem behalten die Bundesländer eine gewisse Eingenständigkeit und bilden gemeischaftlich eine übergreifende Organisation.

Die einzelnen Bundesländer bestimmen mit ihren Regierungen, in denen auch ein Ministerpräsident(-in) sowie Minister und Ministerinnen sitzen, über die Sicherheits-, Bildungs- und Kulturpolitik.

Die deutsche Regierung - in Form des Bundestag - hat Ihren Sitz in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschland als ein einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt durch das Volk gewählt und legitimiert. Der Bundestag hat die im Wesentlichen die Aufgabe Die genaue Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen ist im Grundgesetz verankert. Die Feiertage und Schulferien 2009 und 2010 finden Sie unter www.schulferien-und-feiertage.de